Ich sehe das auch als Sippenhaft, das Verschuldungsprinzip gilt im Internet anscheinend nicht.
Ein volljähriges Kind ist kein Kind mehr sondern ein Erwachsener. Entsprechend ist dieser auch für seine Handlungen verantwortlich. Wieso sollten die Eltern eines volljährigen Kindes in den Knast gehen, wenn das Kind jemanden zusammenschlägt? Oder zahlungspflichtig sein, wenn es eine Kette stiehlt?
Aber beim Internetanschluss ist klar: der Missbrauch von Schutzrechten (von geistigem Eigentum) wird mal eben auch auf Dritte ausgedehnt. Es stellt sich die Frage: Was hätten die Eltern gegen einen Upload tun können oder sollen? In letzter Instanz kann ein Elternteil den Upload nicht verhindern. Für die Aufklärung, dass eine solche Handlung illegal ist, ist doch das erwachsene Kind verantwortlich!
Ja es ergeben sich neue Probleme, da es im Internet nicht mehr so einfach ist den eigentlichen Schuldigen zu benennen. Daraus eine Kollektivhaft für die Bereitstellung eines Internetzugangs abzuleiten tritt die Prinzipien des Rechtstaats mit Füßen.
Es ist wie als wäre ich verantwortlich, wenn meine Frau in meinem Wagen jemanden tot fährt. Ich ab sie schließlich fahren lassen. Totaler Quatsch!